Das Quartier

Die Großwohnsiedlung Klinkengrund liegt am östlichen Siedlungsrand der Kernstadt Bad Belzig, ca. 1,5 km Fußweg von der historischen Altstadt und ca. 1 km Fußweg vom Bahnhof entfernt. Das 26,7 ha große Wohnquartier mit großen Spielflächen bildet ein Stadterweiterungsgebiet, das seit 1945 entwickelt und bis 2000 durch zahlreiche Neubauten ergänzt wurde. Es wird östlich vom Stadtwald, westlich von der Klinik Ernst von Bergmann und südlich von einer Kleingartensiedlung eingerahmt.

Knapp 2.330 Einwohner (fast ¼ der Einwohner der Stadt Belzig) wohnen im Klinkengrund, wodurch das Quartier neben der Altstadt zu einem der bedeutendsten Wohnstandorte zählt und eine wichtige Funktion für die Wohnraumversorgung der Stadt einnimmt. Die Gebäude und Freiflächen sind in einem guten, gepflegten Zustand, der Leerstand liegt bei knapp 2 %. Zwei Supermärkte versorgen die Einwohner des Klinkengrunds mit Waren des alltäglichen Bedarfs. Insgesamt sind die Klinkengrunder zufrieden mit ihrer Wohnsituation im Klinkengrund.

Untersuchungen haben aber auf soziale Missstände im Quartier hingewiesen. Ein Großteil der Sozialwohnungen in Bad Belzig befindet sich im Klinkengrund, wodurch mehr als die Hälfte der SGB II-Empfänger in Bad Belzig im Klinkengrund leben. Der Anteil bei den Kindern ist noch höher. Kinder weisen zum Teil Entwicklungsrückstände und Sprachdefizite auf. 9 % der Anwohner haben einen Migrationshintergrund.

So beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 12.10.2015 ein  Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) für den Klinkengrund aufzustellen. Mit dem IEK konnte die Aufnahme in das Bund-Länder Programm „Soziale Stadt“ erreicht werden, das Fördermittel zur Überwindung der sozialen Missstände bereitstellt. Seit 2016 werden unterschiedliche Aktivitäten entfaltet und Projekte umgesetzt, um den Klinkengrund als attraktiven Wohn- und Lebensort weiterzuentwickeln, das Zusammenleben und Miteinander im Quartier zu stärken und die Lebensperspektiven seiner Einwohner zu verbessern. Im Jahr 2021 wurde der Klinkengrund in das neue Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt überführt und 2025 wurde das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) fortgeschrieben und aktualisiert.

Ziele für die „Soziale Stadt Klinkengrund“

Handlungsfeld Soziale Infrastruktur:
Sanierung der sozialen, kommunalen Infrastruktur

Entwicklungsziele

  • Einrichtung eines attraktiven, barrierefreien Stadtteilzentrums als sozialer Ort des Zusammenlebens und zur Freizeitgestaltung im Quartier für alle Generationen, Kulturen und soziale Schichten
  • Sicherung ausreichender Kinderbetreuungsplätze in einem Gebäude nach Stand der Technik (Nutzung, Barrierefreiheit, Energieeffizienz)
  • Thematische Nutzungsqualifizierung von Spiel- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche
  • Anpassung der Räume und Flächen an den Klimawandel

Handlungsfeld Öffentlicher Raum:
Gestalterische Aufwertung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes

Entwicklungsziele

  • Erhöhung der Freizeit- und Aufenthaltsqualität im Quartier für alle Generationen, insbesondere der Freiflächen und deren Anpassung an den Klimawandel
  • Städtebauliche Aufwertung des südlichen Eingangsbereichs zum Klinkengrund
  • Sicherstellung der barrierearmen Mobilität im Quartier

Handlungsfeld Wohnen:
Zukunftsfähige Anpassung des Gebäudebestands

Entwicklungsziele

  • Anpassung des Gebäudebestandes an sich ändernde Nutzerbedürfnisse (alternde Bevölkerung, Bedarf an größeren Familienwohnungen)
  • Erhöhung der Barrierefreiheit im Wohn- und Gebäudebereich
  • Bereitstellung, barrierearmer, wettergeschützter und gesicherter Rollator- und Fahrradabstellmöglichkeiten bei den Wohngebäuden
  • Verbesserung der Energieeffizienz der Wohngebäude sowie Anpassung an den Klimawandel

Die Handlungsfelder der „Sozialen Stadt Klinkengrund“

Das Quartier, ein attraktiver Wohn- und Lebensort!

Um dieses Ziel zu erreichen, erfordert es ein Handeln in vielfältigen Bereichen. 5 Handlungsfelder hat die Stadt festgelegt, in denen sie mit Projekten und Aktivitäten gemeinsam mit der Bewohnerschaft und Akteuren vor-Ort tätig werden möchte.

1. Handlungsfeld Wohnen
Die gestalterische, energetische und barrierefreie Modernisierung der öffentlichen Liegenschaften und des privaten Gebäudebestandes sowie die Anpassung des Wohnraumes an sich ändernde Nutzerbedürfnisse, insbesondere für eine älter werdende Bevölkerung soll vorangebracht werden.

2. Handlungsfeld Wohnumfeld / Öffentlicher Raum und Sauberkeit
Die Nutzungsvielfalt und die Gestaltung des (halb-) öffentlichen Raumes sowie der Brach- und untergenutzten Flächen im Quartier soll verbessert und die Sauberkeit im Quartier, insbesondere der Spielplätze und Müllsammelanlagen, erhöht werden.

3. Handlungsfeld Nahversorgung und Mobilität
Eine nachhaltige Mobilität, insbesondere für Senioren und körperlich eingeschränkte Personen soll ermöglicht sowie das bestehende Nahversorgung- und Gastronomieangebot gesichert und ergänzt werden.

4. Handlungsfeld soziales Zusammenleben und Qualifizierung
Betreuungs- und Gemeinschaftsorte zur Beförderung des Zusammenlebens, zur Freizeitgestaltung sowie zur Integration „sozial benachteiligter“ Gruppen sollen eingerichtet werden. Maßnahmen zur Qualifizierung der Bewohner zur Verbesserung der Lebensperspektiven und eigenständigen Lebensführung sollen unterstützt werden. Dies insbesondere mit Blick auf die Zukunftsperspektiven der Kinder und Jugendlichen.

5. Handlungsfeld Beteiligung
Die Anwohner, Vereine, sozialen Trägern, etc. sollen in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen und Projekten eingebunden werden.

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Dana Forderer
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